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Patienteninformation zu Fucidin® Salbe, Crème und Gaze:LEO Pharmaceutical Products Sarath Ltd.
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Fucidin® Salbe, Crème und Gaze

Was ist Fucidin® und wann wird es angewendet?

Fucidin® ist ein Antibiotikum und wird auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin zur Bekämpfung und Vorbeugung bakterieller Infektionen der Haut eingesetzt.
Fucidin® Salbe wird bei Hautinfektionen und Verbrennungen eingesetzt.
Fucidin® Crème eignet sich speziell für Gesichts- und Kopfhautinfektionen.
Fucidin® Gaze ist imprägniert mit 2% Fucidin® Salbe und eignet sich speziell zur Abdeckung verletzter und verbrannter Hautstellen.

Wann darf Fucidin® nicht angewendet werden?

Bei einer bestehenden Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff Fusidinsäure, Natriumfusidat oder gegenüber Wollwachs (Salbe und Gaze) dürfen Sie Fucidin® Präparate nicht benützen.

Darf Fucidin® während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?

Verwenden Sie Fucidin® wenn Sie schwanger sind, es werden möchten oder stillen, nur nach Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin. Wird Fucidin® vom Arzt oder der Ärztin während der Stillzeit verordnet, so soll das Präparat nicht auf die Brust aufgetragen werden.

Wie verwenden Sie Fucidin®?

Fucidin® Salbe wird, wenn von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin nicht anders verordnet, täglich als Salbenverband auf die infizierte Hautpartie aufgetragen. Falls ein Verband schlecht möglich ist, 2-3x täglich auftragen. Eine 7tägige Behandlung wird in den meisten Fällen ausreichen.
Fucidin® Crème wird, wenn vom Arzt oder von der Ärztin nicht anders verordnet, während 7 Tagen 2-3x täglich auf die betroffene Hautpartie aufgetragen.
Fucidin® Gaze kann 2-3 Tage belassen werden. Verband täglich wechseln. Die Anwendungsdauer richtet sich nach den Anordnungen des Arztes oder der Ärztin. Wenn nur kleinere Hautpartien betroffen sind und Sie nicht die ganze Gaze benötigen, können Sie auch mit einer Schere kleinere Stücke aus der - in der Wachspapier-Verpackung belassenen - Gaze schneiden und nach Entfernen des Wachspapiers auf die Wunde legen. Der übriggebliebene Rest der Gaze sollte entsorgt werden, da die mikrobiologische Qualität dieses Stücks nach dem Öffnen der Folie nicht mehr gewährleistet ist.
Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.

Welche Nebenwirkungen kann Fucidin® haben?

Folgende Nebenwirkungen können bei der Anwendung von Fucidin® auftreten:
Gelegentlich (bei weniger als 1 von 100 Personen) wurden Entzündungen der Haut (inkl. Ekzem), Hautausschlag (kann mit Pusteln, Bläschen und Rötung einhergehen), Juckreiz, Hautrötung, Schmerzen (inkl. Gefühl des Hautbrennens) oder Reizung an der Anwendungsstelle beobachtet.
In seltenen Fällen (bei weniger als 1 von 1000 Personen) treten Überempfindlichkeitsreaktionen, Bindehautentzündung, Angioödem (plötzlich auftretende, schmerzlose Schwellung von Haut und Schleimhaut), Nesselsucht, oder Blasenbildung auf.
Beim Auftreten von Überempfindlichkeitsreaktionen, insbesondere wenn diese mit einer Schwellung von Haut und Schleimhäuten einhergehen, sowie beim Auftreten von Nesselsucht und Blasenbildung, informieren Sie umgehend Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin informieren.

Was ist ferner zu beachten?

Für Kinder unerreichbar aufbewahren. Fucidin® Crème und Salbe gut verschlossen und nicht über 30°C lagern, Fucidin® Gaze flach und nicht über 25°C lagern.
Fucidin® Salbe: Angebrochene Tuben sind während 3 Monaten haltbar.
Fucidin® Crème: Angebrochene Tuben sind während 1 Monat haltbar.
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit „EXP“ bezeichneten Datum verwendet werden.
Verfallene Arzneimittel sollten zur Entsorgung in die Apotheke gebracht werden.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.

Wo erhalten Sie Fucidin®? Welche Packungen sind erhältlich?

Fucidin® Salbe, Crème und Gaze erhalten Sie in Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung.
Salbe und Crème: Tuben zu 15 g und 30 g.
Gaze: 10 Stück 10 x 10 cm, einzeln verpackt.

Zulassungsnummer

34370, 35532, 46898 (Swissmedic)

Zulassungsinhaberin

LEO Pharmaceutical Products Sarath Ltd., Regensdorf ZH

Diese Packungsbeilage wurde im Februar 2015 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.

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