Wann ist bei der Anwendung von Tylenol Vorsicht geboten?Tylenol kann in seltenen Fällen Überempfindlichkeitsreaktionen (vergleichen Sie dazu „Wann darf Tylenol nicht angewendet werden?“) sowie in sehr seltenen Fällen schwerwiegende Hautreaktionen verursachen (vergleichen Sie dazu „Welche Nebenwirkungen kann Tylenol haben?“).
Beim ersten Auftreten von Hautausschlag oder anderen Anzeichen einer Überempfindlichkeitsreaktion setzen Sie die Behandlung mit Tylenol bei Ihrem Kind ab und kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin.
Bei Leber- oder Nierenerkrankungen darf Tylenol nur mit besonderer Vorsicht und auf Verordnung des Arztes bzw. der Ärztin angewendet werden.
Falls Sie eine schwere Infektion haben (z.B. eine Blutvergiftung), darf Tylenol nur mit besonderer Vorsicht und auf Verordnung des Arztes bzw. der Ärztin angewendet werden.
Bei einer seltenen erblichen Krankheit der roten Blutkörperchen, dem sogenannten «Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenasemangel» sowie beim gleichzeitigen Gebrauch von Arzneimitteln, die die Leber beeinflussen, namentlich gewisse Mittel gegen Tuberkulose und Anfallsleiden (Epilepsie) oder bei Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Zidovudin, die bei Immunschwäche (AIDS) eingesetzt werden, soll die Anwendung nur nach Anweisungen des Arztes bzw. der Ärztin erfolgen.
Bei gleichzeitiger Anwendung des Antibiotikums Flucloxacillin wurden Fälle von metabolischer Azidose (Übersäuerung des Blutes) berichtet. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin, bevor Sie Flucloxacillin und Tylenol zusammen anwenden.
Die gleichzeitige Einnahme von Präparaten, die ebenfalls den Wirkstoff Paracetamol enthalten, ist zu vermeiden.
Einzelne Personen mit Überempfindlichkeit auf Schmerz- oder Rheumamittel können auch auf Paracetamol überempfindlich reagieren (siehe Nebenwirkungen).
Dieses Arzneimittel enthält Butylhydroxyanisol (E320) sowie Butylhydroxytoluol (E321), die örtlich begrenzt Hautreizungen (z.B. Kontaktdermatitis), Reizungen der Augen und der Schleimhäute hervorrufen können.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Ihr Kind an anderen Krankheiten leidet, Allergien hat oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnimmt oder äusserlich anwendet.
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