Wann darf Faktu nicht angewendet werden?Faktu darf nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegenüber den Wirkstoffen Policresulen und Cinchocain sowie einigen Arzneimitteln zur örtlichen Betäubung (Lokalanästhetika) es sei denn, dass der Arzt bzw. die Ärztin dies ausdrücklich gestattet hat.
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