Wann darf kodan forte gefärbt nicht angewendet werden?kodan forte gefärbt darf aufgrund des hohen Alkoholanteils nicht bei Frühgeborenen und Neugeborenen angewendet werden, da aufgrund der noch unreifen Haut Hautschädigungen und Verbrennungen entstehen können.
kodan forte gefärbt darf nicht bei Überempfindlichkeit auf einen der enthaltenen Inhaltstoffe angewendet werden.
Nicht auf Schleimhäuten, am Auge oder Ohr anwenden.
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