Pigmanorm Crème WidmerWas ist Pigmanorm Crème und wann wird es angewendet?Die Pigmanorm Crème ist eine aufhellende Crème für die Behandlung von braunen Hautflecken. Pigmanorm Crème darf nur auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin verwendet werden.
Was sollte dazu beachtet werden?Während der Behandlung sollten die behandelten Hautstellen nicht intensiver UV-Bestrahlung (Sonne, Höhensonne, Solarium) ausgesetzt werden. Falls dies nicht zu vermeiden ist, ist ein unparfumiertes Sonnenschutzpräparat mit möglichst hohem Lichtschutzfaktor zu verwenden.
Wann darf Pigmanorm Crème nicht angewendet werden?Pigmanorm Crème darf nicht angewendet werden bei Melanom und Melanomverdacht, bei Hauttuberkulose, Viruserkrankungen der Haut und akuten Hautentzündungen sowie bei bekannter Überempfindlichkeit auf einen der Inhaltsstoffe. Bei Kindernunter 12 Jahren und bei Nierenkranken darf Pigmanorm Crème nicht angewendet werden. Pigmanorm Crème darf nicht grossflächig angewendet werden.
Darf Pigmanorm Crème während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?Während einer Schwangerschaft soll Pigmanorm Crème nicht verwendet werden. Wenn Sie schwanger sind, es werden möchten oder stillen, wird sie der Arzt bzw. die Ärztin nur in Ausnahmefällen, oder wenn es unbedingt notwendig ist, verordnen.
Wie verwenden Sie Pigmanorm Crème?Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren: Wenn vom Arzt bzw. von der Ärztin nicht anders verordnet, tragen Sie die Pigmanorm Crème 1mal täglich sparsam auf die hyperpigmentierten Stellen auf. Die Anwendung soll sich auf die hyperpigmentierten Hautstellen beschränken. Eine grossflächige Anwendung (max. 10% der Gesamtoberfläche) soll vermieden werden. Die Behandlungszeit beträgt durchschnittlich sieben Wochen. In Ausnahmefällen kann Ihnen der Arzt bzw. die Ärztin eine Anwendung von bis zu max. drei Monaten verordnen. Wenn spätestens nach drei Monaten keine Depigmentierung sichtbar ist, soll die Behandlung abgebrochen werden. Verwenden Sie auf den hyperpigmentierten Stellen ein Lichtschutzpräparat mit hohem Schutzfaktor.
Die Anwendung und Sicherheit von Pigmanorm Crème bei Kindern unter 12 Jahren ist bisher nicht geprüft worden (siehe «Wann darf Pigmanorm Crème nicht angewendet werden?»).
Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben,das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.
Welche Nebenwirkungen kann Pigmanorm Crème haben?Folgende Nebenwirkungen können bei der Anwendung von Pigmanorm Crème auftreten:
Lokal unerwünschte Wirkungen wie Reizungen der Haut, Brennen, Jucken und Trockenheit sowie Überempfindlichkeitsreaktionen können in seltenen Fällen auftreten. Nach längerer Anwendung kann es in sehr seltenen Fällen zu einer Verdünnung der behandelten Hautstellen, zu Erweiterungen kleiner oberflächlicher Blutgefässe und zur Bildung von blau-rötlichen Streifen kommen. Allergische Reaktionen können auftreten. Teilen Sie Ihrem Arzt mit, wenn helle Flecken um die behandelte Stelle oder an anderen Körperpartien sichtbar werden oder wenn Sie eine bläulich bis schwärzliche Verfärbung der Haut bemerken (Ochronose). In diesen Fällen sollte die Behandlung mit Pigmanorm Crème abgebrochen werden.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin informieren.
Was ist ferner zu beachten?Pigmanorm Crème darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden. Bei Raumtemperatur (15–25 °C) lagern.
Nur zur äusserlichen Anwendung.
Für Kinder unerreichbar aufbewahren. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.
Wo erhalten Sie Pigmanorm Crème? Welche Packungen sind erhältlich?In Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung.
Tuben zu 30 ml.
HerstellerinLouis Widmer AG, 8952 Schlieren-Zürich.
Zulassungsnummer46769 (Swissmedic).
ZulassungsinhaberinLouis Widmer AG, 8952 Schlieren-Zürich.
Diese Packungsbeilage wurde im August 2010 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft. |