Wann darf Concor nicht angewendet werden?Concor darf nicht angewendet werden bei bestimmten Herzfunktionsstörungen (z.B. AV-Block 2. oder 3. Grades ohne Herzschrittmacher, Sinusknoten-Syndrom, sinuatrialer Block), bei akuter Herzmuskelschwäche, bei plötzlicher Verschlechterung einer Herzmuskelschwäche, bei stark verlangsamtem Herzschlag vor Therapiebeginn (Puls unter 60 Schlägen/Minute), bei schwerem Asthma, bei schweren Durchblutungsstörungen in den Gliedmassen, bei bestimmten unbehandelten Tumoren des Nebennierenmarks (Phäochromozytom), bei Übersäuerung des Blutes (metabolische Azidose), bei zu niedrigem Blutdruck und bei Schockzuständen (mit tiefem Blutdruck und Kreislaufversagen einhergehend).
Bei bekannter Überempfindlichkeit auf Bisoprolol oder einen Hilfsstoff von Concor soll das Arzneimittel nicht angewendet werden.
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