VorsichtsmassnahmenWann ist bei der Einnahme von Brufen Sirup Vorsicht geboten?
In folgenden Situationen darf Brufen Sirup nur auf ausdrückliche Verordnung des Arztes angewendet werden:
bei Säuglingen unter 6 Monaten und Kindern unter 7 kg Körpergewicht;
bei Kleinkindern unter 2 Jahren für eine längerdauernde Behandlung von Gelenkrheuma;
wenn früher ein Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür vorgekommen war;
wenn ein Nierenleiden oder ein ernsthaftes Leberleiden vorliegt;
wenn wegen einer Herzkrankheit, besonders wegen Herzschwäche oder Bluthochdruck, behandelt wird;
wenn mit gerinnungshemmenden Medikamenten behandelt wird (Blutverdünner oder Antikoagulantien) oder eine Störung der Blutgerinnung vorliegt;
wenn Sie an Asthma leiden;
wenn mit Rheumamitteln oder anderen Schmerzmitteln behandelt wird.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Medikamente (auch selbstgekaufte!) einnehmen.
|