Wann darf Octeniderm® farblos nicht angewendet werden?Octeniderm® farblos darf aufgrund des hohen Alkoholanteils nicht bei Frühgeborenen und Neugeborenen angewendet werden, da aufgrund der noch unreifen Haut Hautschädigungen und Verbrennungen entstehen können.
Nicht anwenden bei Überempfindlichkeit auf einen der in Octeniderm® farblos enthaltenen Inhaltsstoffe.
Nicht auf Schleimhäuten und am Auge anwenden. Nicht in den Gehörgang einbringen.
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