Wann ist bei der Einnahme von Zentel Vorsicht geboten?Bei der Einnahme von Zentel kann es zu einer Erhöhung von Leberenzymwerten kommen. Diese normalisieren sich im Allgemeinen nach Absetzen der Behandlung. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin wird deshalb Ihre Leberenzymwerte vor und regelmässig während der Behandlung überprüfen.
Unter der Behandlung mit Zentel kann eine seltene und schwere Infektion des Gehirns, die als Neurozystizerkose bezeichnet wird, erkennbar werden. Doch sind sich die betroffenen Patienten dieser Infektion nicht in allen Fällen bewusst. Werden die Parasiten abgetötet, kommt es im Gehirn zu einer Entzündungsreaktion. Dies verursacht bei den betroffenen Patienten Symptome wie Krampfanfälle, Kopfschmerzen, Sehstörungen, Übelkeit und Erbrechen. Diese Symptome können bereits kurz nach der Behandlung auftreten. Treten diese Symptome kombiniert auf, kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin.
Zentel wurde auch in Zusammenhang mit einer normalerweise reversiblen Abnahme an weissen Blutzellen gebracht. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann bei Bedarf Ihre Blutwerte (weisse Blutzellen) überwachen. Patienten mit einer Lebererkrankung werden engmaschig überwacht.
Da nach der Anwendung von Zentel Schwindel auftreten kann, ist beim Lenken von Fahrzeugen oder Bedienen von Maschinen Vorsicht geboten.
Patientinnen und Patienten, die auf Azofarbstoffe, Acetylsalicylsäure sowie auf Rheuma- und Schmerzmittel (Prostaglandinhemmer) überempfindlich reagieren, sollen die Zentel Kautabletten nicht einnehmen.
Bei einer Acetylsalicylsäure-Unverträglichkeit und einer Unverträglichkeit gegen den Wirkstoff oder die Hilfsstoffe darf auch die Zentel Suspension zum Einnehmen nicht eingenommen werden.
Einige Arzneimittel beinhalten Wirkstoffe, die die Wirkungsweise von Zentel verändern oder die Nebenwirkungen beeinflussen können. Hierzu gehören Arzneimittel mit folgenden Wirkstoffen:
·Cimetidin zur Behandlung eines Magengeschwüres;
·Praziquantel zur Behandlung von Wurminfektionen;
·Dexamethason zur Behandlung von Entzündungen oder Allergien;
·Ritonavir zur Behandlung einer HIV-Infektion;
·Phenytoin, Carbamazepin oder Phenobarbital zur Behandlung von Krampfanfällen und Epilepsie.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie Arzneimittel mit den genannten Wirkstoffen einnehmen.
Frauen im gebärfähigen Alter sollen Zentel nur innerhalb der ersten 7 Tage nach Beginn der Blutung oder unmittelbar nach einem negativen Schwangerschaftstest einnehmen.
Wenn Sie eine Frau im gebärfähigen Alter sind, sollten Sie im Falle einer Langzeitbehandlung von Hunde- und Fuchsbandwurm während der gesamten Behandlungsdauer und bis einen Monat nach Abschluss der Behandlung eine wirksame Empfängnisverhütung anwenden. Sowohl vor Beginn der Behandlung als auch jeweils vor Beginn jedes nachfolgenden Behandlungszyklus sollten Sie einen Schwangerschaftstest durchführen.
Da nicht genügend Daten vorhanden sind, ist die Einnahme von Zentel zur Behandlung von Hunde- und Fuchsbandwurm bei Kindern unter 6 Jahren nicht empfohlen.
Zentel Suspension zum Einnehmen enthält Benzoesäure. Benzoesäure kann bei Neugeborenen das Risiko für eine Gelbsucht (Gelbfärbung von Haut und Augen) erhöhen. Die Anwendung von Zentel Suspension zum Einnehmen ist deshalb bei Säuglingen unter 1 Jahr nicht empfohlen.
Zentel Suspension zum Einnehmen ist zudem bei Patienten mit sogenannter Aspirin- und Additiva-Intoleranz nicht empfohlen.
Die Kautabletten zu 400 mg enthalten den Azofarbstoff Gelborange S (E110), welcher allergische Reaktionen hervorrufen kann.
Zentel Kautabletten enthalten Lactose: Bitte nehmen Sie Zentel Kautabletten erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Zuckerunverträglichkeit leiden.
Zentel Kautabletten und Suspension zum Einnehmen enthalten Benzylalkohol, welcher allergische Reaktionen hervorrufen kann.
Zentel Kautabletten und Suspension zum Einnehmen enthalten weniger als 1 mmol Natrium (23 mg) pro Kautabletten zu 400 mg resp. pro Fläschchen zu 10 ml, d.h. sie sind nahezu «natriumfrei».
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie
·an anderen Krankheiten leiden,
·Allergien haben oder
·andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen.
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