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Patienteninformation zu Cabaser®:Pfizer AG
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Zusammens.PackungenSwissmedic-Nr.ZulassungsinhaberStand d. Info. 

Wann darf Cabaser nicht angewendet werden?

Sie dürfen Cabaser nicht einnehmen, wenn Sie überempfindlich sind auf den Wirkstoff Cabergolin oder einen der Hilfsstoffe von Cabaser oder wenn Sie kürzlich eine ungewöhnliche oder allergische Reaktion auf ein anderes sogenanntes Mutterkornalkaloid (z.B. Wirkstoffe wie Bromocriptin, Dihydroergocriptin, Lisurid, Pergolid u.a.) durchgemacht haben. Informieren Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin darüber, wenn Sie solche Arzneimittel eingenommen haben oder einnehmen.
Wenn Sie an einer schweren Störung der Gallen- oder Leberfunktion leiden, soll Cabaser ebenfalls nicht eingenommen werden.
Wenn bei Ihnen aus der Vorgeschichte eine fibrotische Erkrankung (Bindegewebsvermehrung in einem Organ) bekannt ist oder Sie aktuell an einer krankhaften Bindegewebsvermehrung (sogenannte Fibrose) leiden oder bei Ihnen eine Herzklappenerkrankung vorliegt, dürfen Sie Cabaser ebenfalls nicht einnehmen.
Da man Cabaser nicht an Kindern und Jugendlichen geprüft hat, darf es nicht bei diesen angewendet werden.
Eine gleichzeitige Behandlung mit bestimmten Antibiotika (insbesondere Makrolide z.B. mit dem Wirkstoff Erythromycin) oder Arzneimitteln gegen Pilze mit dem Wirkstoff Ketokonazol ist zu unterlassen, da diese Arzneimittel zu überhöhten Cabergolinwerten (Wirkstoff von Cabaser) im Blut führen können. Da noch viele weitere Arzneimittel dies bewirken, wenn sie zusammen mit Cabaser angewendet werden, ist es besonders wichtig, dass Sie ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin informieren, welche Arzneimittel Sie einnehmen, einschliesslich Naturheilmittel.

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