Wann darf apo-HEPAT nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?Verdauungsbeschwerden bei Kindern unter 12 Jahren müssen ärztlich abgeklärt werden. Deshalb soll apo-HEPAT in diesen Fällen ohne ärztliche Verschreibung nicht angewendet werden. Bei schweren Leberstörungen (Verschluss der Gallenwege) darf apo-HEPAT nicht ohne ärztliche Beratung angewendet werden. Bitte nehmen Sie apo-HEPAT erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Zuckerunverträglichkeit leiden. Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
§an anderen Krankheiten leiden,
§Allergien haben oder
§andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen!
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