Wann ist bei der Anwendung von Bisolvon Vorsicht geboten?Wenn Sie während der ersten Behandlungstage an Atemnot, stärkerem Unwohlsein oder höherem Fieber leiden oder wenn die übermässige Schleimbildung und der damit verbundene Husten nach einer Behandlungsdauer von 1 Woche nicht zurückgehen oder sich sogar verschlimmern, sollten Sie einen Arzt bzw. eine Ärztin aufsuchen, damit er bzw. sie die Ursache der Beschwerden abklärt und z.B. eine bösartige Erkrankung der Atemwege ausschliesst.
Bisolvon sollte nur auf ausdrücklicher ärztlicher Empfehlung zusammen mit Hustenblockern (v. a. Codein) eingenommen werden. Es könnte sich bei starker Schleimbildung der Atemwege ein ungünstiger Schleimstau bilden, wobei die Gefahr eines Bronchialkrampfes und einer Atemwegsinfektion besteht.
Bei Magenbeschwerden soll der Arzt oder die Ärztin aufgesucht werden. Vorsicht ist geboten bei Patienten bzw. Patientinnen mit aktuellen oder früheren Magengeschwüren.
Bei der Gabe von schleimlösenden Substanzen, wie auch in Bisolvon enthalten, wurde über sehr seltene Fälle von schwerwiegenden Hautschädigungen berichtet. Ein klarer Zusammenhang ist bisher nicht belegt worden. Bei Auftreten von Haut- oder Schleimhaut-Schädigungen sollte unverzüglich ein Arzt bzw. eine Ärztin aufgesucht werden und die Behandlung mit Bisolvon als Vorsichtsmassnahme abgebrochen werden.
Die Inhalation kann bei Patienten mit Bronchialasthma auch einen Bronchialkrampf mit akuter Atemnot (so genannter Bronchospasmus) auslösen. Bei Auftreten eines Bronchospasmus müssen Sie die Inhalation sofort abbrechen und einen Arzt oder eine Ärztin informieren.
Die gleichzeitige Anwendung gewisser Rheuma- und Schmerzmittel (Prostaglandinhemmer, z.B. Diclofenac, Ibuprofen, Salicylate) kann eine Verstärkung der magenschleimhautreizenden Wirkung verursachen.
Eine Inhalationstherapie bei Asthmapatienten ist nur unter Aufsicht des Arztes oder der Ärztin durchzuführen. Die gleichzeitige Anwendung von Bisolvon und gewissen Antibiotika (z. B. Erythromycin) verbessert den Übertritt der Antibiotika in das Lungengewebe.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden!
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