KontraindikationenWann darf Sleepia nicht angewendet werden?
Sleepia darf nicht angewendet werden bei:
Patienten mit bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Diphenhydraminhydrochlorid, anderen Antihistaminika bzw. einem anderen Bestandteil von Sleepia;
akutem Asthmaanfall;
grünem Star (Engwinkelglaukom);
Nebennierentumor (Phäochromozytom);
Vergrösserung der Prostata (Prostatahyperplasie) mit Restharnbildung;
Anfallsleiden (Epilepsie);
angeborener Störung des Herzleitsystems (angeborenes langes QT-Syndrom);
Verlangsamung des Herzschlages (Bradykardie);
Magnesiummangel (Hypomagnesiämie) oder Kaliummangel (Hypokaliämie);
Herzrhythmusstörungen;
gleichzeitiger Einnahme von Arzneimitteln, welche die Herzschlagfolge beeinflussen können, d.h. das sogenannte QT-Intervall im Elektrokardiogramm (EKG) verlängern können wie z.B. gewisse Medikamente gegen Herzrhythmusstörungen (sogenannte Antiarrhythmika der Klassen Ia und III);
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren;
Schwangerschaft und Stillzeit;
gleichzeitiger Einnahme von Alkohol oder sogenannten MAO-Hemmern (Monoaminoxidase-Hemmer), d.h. gewisse Medikamente gegen Depressionen oder die Parkinsonkrankheit.
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