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Patienteninformation zu Zaldiar®:Grünenthal Pharma AG
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Zusammens.PackungenSwissmedic-Nr.ZulassungsinhaberStand d. Info. 

Wann darf Zaldiar nicht eingenommen werden?

Zaldiar darf nicht eingenommen werden:
·Bei einer bekannten Überempfindlichkeit gegenüber Tramadol, anderen opioidähnlichen Arzneimitteln (wie z.B. Codein) und/oder Paracetamol. Eine solche Überempfindlichkeit äussert sich z.B. durch Asthma, Atemnot, Kreislaufbeschwerden, Schwellungen der Haut und Schleimhäute oder Hautausschläge (Nesselfieber).
·Bei akuten Vergiftungen mit Alkohol, Schlafmitteln, Schmerzmitteln oder Psychopharmaka (Arzneimittel mit Wirkungen auf Stimmungslage und Gefühlsleben).
·Wenn Sie Monoaminooxidasehemmer (MAO-Hemmer: Arzneimittel zur Behandlung von Depressionen oder von Parkinson-Erkrankung) einnehmen oder in den letzten 14 Tagen eingenommen haben.
·Wenn Sie schwere Leber- oder Nierenprobleme haben.
·Wenn Sie an Epilepsie leiden oder in der Vergangenheit Krampfanfälle hatten, oder wenn bei Ihnen ein bekanntes Risiko für Krampfanfälle besteht (beispielsweise Kopftrauma, Alkohol- und Drogenentzug, Entzündungen des zentralen Nervensystems).
·Bei einer erblichen Leberstörung (sogenannte Meulengracht-Krankheit).
·Als Ersatztherapie bei opioidabhängigen Patienten oder Patientinnen, da es die Entzugserscheinungen nicht verhindert.
·Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren.

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