Wann darf Votum nicht eingenommen werden?Votum darf nicht eingenommen werden, wenn
·Sie allergisch (überempfindlich) gegenüber Olmesartanmedoxomil, dem Wirkstoff von Votum, oder einem der sonstigen Bestandteile von Votum Filmtabletten sind,
·Sie Diabetes mellitus oder eine eingeschränkte Nierenfunktion haben und mit einem blutdrucksenkenden Arzneimittel, das Aliskiren enthält, behandelt werden,
·Sie ab dem vierten Schwangerschaftsmonat schwanger sind (siehe „Darf Votum während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?“),
·Sie schwere Leberprobleme haben, der Abfluss der Gallenflüssigkeit aus der Leber vermindert oder der Abfluss der Gallenflüssigkeit aus der Gallenblase verhindert ist (z.B. durch Gallensteine), oder wenn Sie eine Gelbsucht haben (Gelbfärbung der Haut und Augen),
·Bei Ihnen früher anlässlich der Einnahme eines blutdrucksenkenden Arzneimittels Schwellungen im Gesicht, an Lippen und Rachen auftraten oder Sie an einer vererbten Störung des Immunsystems leiden, welche solche Schwellungen verursacht (sogenanntes Angioödem).
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