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Patienteninformation zu Abstral®:Pro Concepta Zug AG
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Eigensch.AbänderungKontraind.VorbeugungDos./Anw.Unerw.WirkungenGewöhnliche H.Zusammens.
PackungenSwissmedic-Nr.ZulassungsinhaberStand d. Info. 

Wann darf Abstral nicht angewendet werden?

Abstral darf nicht angewendet werden,
– falls Sie allergisch (überempfindlich) auf Fentanyl oder auf einen der Inhaltsstoffe von Abstral sind;
– wenn Sie zur Kontrolle Ihrer anhaltenden Schmerzen bisher noch keine Opioid-Schmerzmittel eingenommen haben, weil die Anwendung das Risiko einer Atemdämpfung bis auf ein gefährliches Mass erhöhen oder sogar bis zum Atemstillstand führen kann;
– wenn Sie starke Atembeschwerden haben oder an einer schweren Lungenkrankheit wie z.B. Asthma leiden;
– wenn Sie jünger als 18 Jahre alt sind;
– falls Sie Monoamino-Oxidase-Hemmer (MAO-Hemmer), die für die Behandlung von Depressionen und Parkinson gebraucht werden, einnehmen oder falls Sie diesen Typ von Arzneimitteln in den letzten zwei Wochen eingenommen haben;
– wenn Sie bestimmte Typen von Schmerzmitteln einnehmen, welche z.B. Buprenorphin enthalten;
 
Ausserdem sollten Sie Abstral nicht anwenden,
– wenn Sie kurz anhaltende Schmerzen haben, einschliesslich Schmerzen durch Verletzungen, eine Operation, oder nach einem Arzt- oder Zahnarztbesuch;
– wenn Sie zur Kontrolle Ihrer permanenten Schmerzen über einen Zeitraum von mindestens einer Woche nicht regelmässig jeden Tag Ihr verordnetes Opioid-Schmerzmittel eingenommen haben.
Wenn eine oder mehrere dieser Bedingungen auf Sie zutreffen, informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker. bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, oder fragen Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin, wenn Sie unsicher sind.
 

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