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Patienteninformation zu Nicorette® Invisi Depotpflaster:JNTL Consumer Health II (Switzerland) GmbH
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Eigensch.AbänderungKontraind.VorbeugungSchwangerschaftDos./Anw.Unerw.WirkungenGewöhnliche H.
Zusammens.PackungenSwissmedic-Nr.ZulassungsinhaberStand d. Info. 

Wann darf Nicorette Invisi Depotpflaster nicht angewendet werden?

Nicorette Invisi Depotpflaster darf nicht angewendet werden bei:
Überempfindlichkeit der Haut auf Nikotin, chronischen Hautkrankheiten oder schweren Herz-Kreislauferkrankungen, vor kurzem aufgetretenen Herzinfarkt oder Schlaganfall sowie während der Schwangerschaft und Stillzeit. Nicorette Invisi Depotpflaster darf nicht von Nichtrauchern, Kindern unter 12 Jahren und grundsätzlich auch nicht von Jugendlichen verwendet werden! Für Jugendliche unter 18 Jahren und über 12 Jahren soll das Präparat nur bei starker Nikotinabhängigkeit und nur nach Absprache mit dem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. mit der Ärztin, Apothekerin oder Drogistin verwendet werden.

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