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Patienteninformation zu Nicorette® Invisi, transdermales Pflaster:JNTL Consumer Health II (Switzerland) GmbH
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Eigensch.AbänderungKontraind.VorbeugungSchwangerschaftDos./Anw.Unerw.WirkungenGewöhnliche H.
Zusammens.PackungenSwissmedic-Nr.ZulassungsinhaberStand d. Info. 

Darf Nicorette Invisi Pflaster während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?

Während der Schwangerschaft oder Stillzeit sollten keine Formen von Nikotin eingenommen werden. Nikotin und besonders das Rauchen kann ernsthaft die Gesundheit des Fötus und des Kindes gefährden und sollte während der Schwangerschaft unterbrochen werden. Schwangere, die rauchen, sollten Nicorette Invisi Pflaster nur nach Absprache mit dem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. der Ärztin, Apothekerin oder Drogistin verwenden.
Während der Stillzeit sollten keine Formen von Nikotin eingenommen/angewendet werden. Falls ein Rauchverzicht nicht erreicht wird, sollte die Anwendung von Nicorette bei stillenden Raucherinnen nur nach Rücksprache mit einem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. der Ärztin, Apothekerin oder Drogistin erfolgen. Falls Ihr Arzt die Anwendung einer Nikotinersatztherapie empfohlen hat, sollten Sie Arzneimittel mit flexibler Dosierung bevorzugen, da diese üblicherweise zu einer niedrigeren Nikotin-Tagesdosis führen als Pflaster. Bei der Anwendung von Arzneimitteln mit flexibler Dosierung sollten Sie das Arzneimittel direkt nach dem Stillen anwenden und zwischen der Anwendung der flexiblen Darreichungsform und dem nächsten Stillen so viel Zeit wie möglich verstreichen lassen (mindestens 2 Stunden).

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