Was ist ferner zu beachten?Für Kinderhand unerreichbar aufbewahren.
Das Arzneimittel darf nur bis zum auf dem Behälter mit «EXP.» bezeichneten Datum verwendet werden. Das aufgedruckte Datum bezieht sich auf den letzten Tag des jeweiligen Monats und ist auf der Faltschachtel und auf der Etikette angegeben.
NovoSeven Pulver und die mit Lösungsmittel vorgefüllte Spritze nicht über 25 °C aufbewahren. Die aufbereitete NovoSeven Lösung nicht einfrieren und vor direktem Sonnenlicht schützen.
Es wird empfohlen, die Injektion von NovoSeven unmittelbar nach dem Auflösen durchzuführen. Falls es nicht sofort gebraucht wird, liegen die Lagerungszeit und die Lagerungsbedingungen vor Anwendung in der Verantwortung des Anwenders. 24 Stunden bei 2 °C bis 8 °C sollten nicht überschritten werden.
NovoSeven darf nicht in Plastikspritzen gelagert werden.
Die aufbereitete Injektionslösung ist farblos. Die aufbereitete Lösung darf nicht verwendet werden, falls Partikelbildung oder Verfärbung beobachtet werden.
Falls Sie das Produkt nicht vorschriftsgemäss gelagert oder aufbereitet haben, sollen Sie das Präparat nicht anwenden. Kontaktieren Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, der/die über die ausführliche Fachinformation verfügt.
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