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Patienteninformation zu Kaloba® Lösung:Schwabe Pharma AG
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Eigensch.AbänderungKontraind.SchwangerschaftDos./Anw.Unerw.WirkungenGewöhnliche H.Packungen
Swissmedic-Nr.ZulassungsinhaberStand d. Info. 

Wann darf Kaloba® nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?

Kaloba darf nicht eingenommen werden:
-Bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels
-Bei erhöhter Blutungsneigung sowie bei Anwendung gerinnungshemmender Arzneimittel (orale Antikoagulantien wie Warfarin, Phenprocoumon)
-Bei Leber- und Nierenerkrankungen
Husten bei Kindern unter 2 Jahren soll ärztlich abgeklärt werden. Deshalb soll das Arzneimittel bei Kindern unter 2 Jahren nicht ohne vorgängige ärztliche Abklärung angewendet werden.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
an anderen Krankheiten leiden,
-Allergien haben oder
andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen!

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