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Patienteninformation zu Ellavie®:Gedeon Richter (Schweiz) AG
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Eigensch.AbänderungKontraind.VorbeugungSchwangerschaftDos./Anw.Unerw.WirkungenGewöhnliche H.
Zusammens.PackungenSwissmedic-Nr.ZulassungsinhaberStand d. Info. 

Wann darf Ellavie nicht angewendet werden?

Ellavie darf nur nach einer ärztlichen Untersuchung angewendet werden.
Ellavie darf nicht angewendet werden, wenn:
·Sie an Brustkrebs leiden oder gelitten haben bzw. wenn ein Verdacht darauf besteht,
·Sie an Gebärmutterkrebs leiden oder gelitten haben bzw. wenn ein Verdacht darauf besteht,
·Sie an gutartigen Erkrankungen der Gebärmutter leiden (z.B. Endometriumhyperplasie),
·Sie vaginale Blutungen unbekannten Ursprungs haben,
·Sie an schweren Erkrankungen der Blutgefässe mit Bildung von Blutgerinnseln (Venenentzündung, Venenthrombose, Lungenembolie, Schlaganfall, Herzinfarkt) leiden oder gelitten haben oder ein erhöhtes Risiko dafür haben,
·Sie an einem Lebertumor leiden oder gelitten haben,
·Sie an einer schweren Erkrankung der Leber leiden oder gelitten haben,
·Sie an bestimmten Stoffwechselerkrankungen leiden (z.B. Porphyrie),
·Sie schwanger sind, vermuten schwanger zu sein oder stillen,
·bei Ihnen in der Vergangenheit ungewöhnliche oder allergische Reaktionen auf ​(siehe «Was ist in Ellavie enthalten?»).

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