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Patienteninformation zu Bisolvon® Dextromethorphan:Opella Healthcare Switzerland AG
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Zusammens.PackungenSwissmedic-Nr.ZulassungsinhaberStand d. Info. 

Wann darf Bisolvon Dextromethorphan nicht angewendet werden?

Sie dürfen das Arzneimittel nicht einnehmen, wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen den Wirkstoff Dextromethorphan oder einen der sonstigen Bestandteile von Bisolvon Dextromethorphan sind, zu Arzneimittelmissbrauch oder –abhängigkeit neigen, oder wenn Sie an Lungenbeschwerden wie Asthma bronchiale, chronisch obstruktiver Atemwegserkrankung, Lungenentzündung, Atemhemmung oder unzureichender Atemtätigkeit (Ateminsuffizienz) leiden.
Bisolvon Dextromethorphan darf in der Stillzeit nicht eingenommen werden.
Kinder unter 6 Jahren dürfen das Arzneimittel nicht einnehmen.
Bisolvon Dextromethorphan darf während und bis 2 Wochen nach einer Behandlung mit bestimmten Arzneimitteln bei Gemütsstörungen (wie MAO-Hemmer, SSRI (Selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer), trizyklische Antidepressiva) nicht eingenommen werden, da es zu starken Nebenwirkungen kommen kann (Serotonin-Syndrom).

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