Wann ist bei der Anwendung von Bisolvon Dextromethorphan Vorsicht geboten?Bei eingeschränkter Leber- und Nierenfunktion sollten Sie Bisolvon Dextromethorphan nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin einnehmen.
Bei Husten mit erheblicher Schleimbildung, sowie bei einem krankheitsbedingten reduzierten Hustenreflex sollten Sie Bisolvon Dextromethorphan nur in Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin unter besonderer Vorsicht einnehmen, weil unter diesen Umständen eine Unterdrückung des Hustens nicht erwünscht ist.
Chronischer Husten kann ein Frühsymptom eines Asthma bronchiale sein, daher ist Bisolvon Dextromethorphan zur Dämpfung dieses Hustens nicht angebracht.
Bei Patienten mit einem sogenannten erblichen CYP2D6-Mangel wird Dextromethorphan verlangsamt abgebaut. Dadurch steigt das Risiko für Nebenwirkungen.
Bitte beachten Sie, dass Bisolvon Dextromethorphan zu einer psychischen und körperlichen Abhängigkeit führen kann und nach längerem Gebrauch die Wirkung nachlassen kann (Toleranzentwicklung).
Kinder zwischen 6 und 12 Jahren dürfen das Arzneimittel nur auf ärztliche Verordnung hin einnehmen.
Bisolvon Dextromethorphan enthält Maltitol. Patienten und Patientinnen, welche eine seltene angeborene Krankheit des Zuckerstoffwechsels (so genannte Fruktose-Unverträglichkeit) aufweisen, sollten Bisolvon Dextromethorphan deshalb nicht einnehmen.
Bisolvon Dextromethorphan Hustensirup enthält das Konservierungsmittel Methyl-para-Hydroxybenzoat (E 218), das allergische Reaktionen, möglicherweise verzögert, auslösen kann.
Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit, die Fahrtüchtigkeit und die Fähigkeit, Werkzeuge und Maschinen zu bedienen, beeinträchtigen! Das gilt in verstärktem Masse bei gleichzeitigem Genuss alkoholischer Getränke.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch pflanzliche oder selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden.
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