Darf ReFacto AF FuseNGo während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?In der Schwangerschaft oder Stillzeit darf ReFacto AF FuseNGo nur nach ausdrücklicher ärztlicher Anweisung angewendet werden. Es ist nicht bekannt, ob ReFacto AF FuseNGo sich auf die Fortpflanzungsfähigkeit auswirkt oder bei der Anwendung in der Schwangerschaft zu einer Schädigung des ungeborenen Kindes führt.
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