Wann darf Blissel nicht angewendet werden?In folgenden Fällen darf Blissel nicht angewendet werden:
– Verdacht auf, Vorgeschichte oder Vorliegen einer Brustkrebs- oder Gebärmutterkrebserkrankung
– Bösartiger, estrogenabhängiger Tumor, bekannt oder vermutet, z. B. Tumor in der Gebärmutterschleimhaut (Endometriumkarzinom)
– Vaginale Blutungen mit unbekannter Ursache
– Nicht behandelte, anormale Vergrösserung der Gebärmutterschleimhaut (Endometriumhyperplasie)
– Vorgeschichte oder Vorliegen von Blutgerinnseln in den Beinvenen (tiefe Venenthrombose)
oder in der Lunge (Lungenembolie)
– Vorgeschichte oder Vorliegen von Herzerkrankungen (Angina pectoris oder Herzinfarkt)
– Vorgeschichte oder Vorliegen von schweren Störungen der Leberfunktion, die zu anormalen Leberwerten führen
– Porphyrie (seltene Stoffwechselerkrankung)
– Vermutete oder vorliegende Schwangerschaft, Stillen
– Überempfindlichkeit auf Estriol oder einen der Inhaltsstoffe von Blissel (beispielsweise die Konservierungsstoffe Natriummethyl-p-hydroxybenzoat (E219) und Natriumpropyl-p-hydroxybenzoat (E217))
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