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Patienteninformation zu Levosert®:Gedeon Richter (Schweiz) AG
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Eigensch.AbänderungKontraind.VorbeugungSchwangerschaftDos./Anw.Unerw.WirkungenGewöhnliche H.
Zusammens.PackungenSwissmedic-Nr.ZulassungsinhaberStand d. Info. 

Wann darf Levosert nicht eingenommen / angewendet werden?

In folgenden Situationen darf Levosert nicht angewendet werden:
• bei angeborenen oder erworbenen Anomalien der Gebärmutter und des Gebärmutterhalses (einschliesslich Gebärmutterpolypen),
• bei bestehenden oder wiederkehrenden Entzündungen des unteren Beckens,
• bei Gebärmutterentzündung nach einer Entbindung,
• im Falle einer mit Fieber und Schmerzen einhergehenden Fehlgeburt in den vergangenen drei Monaten,
• bei Infektionen des unteren Genitaltraktes und des Gebärmutterhalses,
• bei Gestagen-abhängigen Tumoren,
• bei Nachweis oder Verdacht auf Tumorerkrankungen des Gebärmutterhalses oder der Gebärmutter (einschliesslich Zellveränderungen am Gebärmutterhals),
• bei ungeklärten Blutungen aus der Scheide,
• bei Anwendung von Arzneimitteln, die das Immunsystem unterdrücken, und wenn sonst eine erhöhte Anfälligkeit für Infektionen besteht,
• bei akuten Lebererkrankungen oder Lebertumoren,
• bei Schwangerschaft,
• bei Überempfindlichkeit gegen Levonorgestrel oder einen Bestandteil von Levosert.

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