Wann darf Ramipril-Mepha nicht eingenommen werden?Ramipril-Mepha darf nicht angewendet werden: 
·bei Überempfindlichkeit gegen Ramipril, andere ACE-Hemmer, Stärke, oder einen der Hilfsstoffe; 
·falls in der Vergangenheit bei der Einnahme eines Blutdruckmittels Schwellungen (Ödeme) im Gesicht, an Lippen, Zunge oder Rachen (Schluck- oder Atembeschwerden) auftraten (Gefahr der Auslösung eines lebensbedrohlichen Angioödems); 
·wenn Sie sich einer Dialyse unterziehen müssen, so müssen Sie den zuständigen Arzt/die zuständige Ärztin und die Mitarbeitenden der Dialysestation informieren, dass Sie Ramipril-Mepha (einen ACE-Hemmer) einnehmen, da gewisse Blutfiltermembrane in diesem Fall nicht benutzt werden dürfen. Aus dem gleichen Grund müssen Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin informieren, dass Sie Ramipril-Mepha einnehmen, wenn Sie sich einer LDL-Apherese (Entfernung von Fett aus dem Blut durch Filtration) unterziehen; 
·bei gleichzeitiger Behandlung mit Arzneimitteln, die Aliskiren enthalten, insbesondere wenn Sie an Diabetes oder an mittelschwerer bzw. schwerer Niereninsuffizienz leiden; 
·bei gewissen schweren Nieren- und Herzerkrankungen; 
·bei gleichzeitiger Behandlung mit Angiotensin-II-Rezeptor-Antagonisten (Sartanen), wenn Sie an diabetischer Nephropathie leiden; 
·wenn Sie gleichzeitig Arzneimittel einnehmen, die die Wirkstoffe Sacubitril/Valsartan kombinieren (zur Behandlung von Herzinsuffizienz), da dabei ein erhöhtes Risiko von Angioödemen (Schwellungen im Gesicht, an Augen, Lippen oder Zunge, Atemprobleme) besteht; 
·wenn Sie gleichzeitig einen Neprilysin-Hemmer einnehmen, z.B. Racecadotril (zur Behandlung von Diarrhö), und bereits Angioödeme (Schwellungen im Gesicht, an Augen, Lippen oder Zunge, Atemprobleme) bei der Verwendung von ACE-Hemmern bei Ihnen aufgetreten sind; 
·im Falle einer Schwangerschaft. 
Zum Einsatz von Ramipril-Mepha bei Patienten mit schwerer Niereninsuffizienz sowie bei Dialysepatienten liegen keine ausreichenden Erfahrungen vor. 
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