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Patienteninformation zu PYLERA®:Medius AG
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Wann darf Pylera nicht eingenommen werden?

Pylera darf nicht eingenommen werden,
·wenn Sie allergisch gegen Bismutsubcitratkalium, Metronidazol oder andere Nitroimidazolderivate, Tetracyclin oder einen der sonstigen Bestandteile von Pylera sind
·wenn Sie schwanger sind oder stillen
·wenn Sie jünger als 12 Jahre sind
·wenn Sie an einer Nierenerkrankung leiden
·wenn Sie an einer Lebererkrankung leiden
·wenn Sie das Cockayne-Syndrom haben (siehe Rubrik «Wann ist bei der Einnahme von Pylera Vorsicht geboten?»).

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