Welche Nebenwirkungen kann Plenvu haben?Durchfall ist eine normale Wirkung von Plenvu.
Wenn Sie innerhalb von 6 Stunden nach der Einnahme von Plenvu keinen Stuhlgang haben, nehmen Sie das Arzneimittel nicht weiter ein und suchen Sie unverzüglich Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin auf.
Schwerwiegende Nebenwirkungen
Wenn bei Ihnen eine der folgenden Nebenwirkungen auftritt, brechen Sie die Behandlung ab und informieren Sie unverzüglich Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin.
·Hautausschlag oder Juckreiz
·Schwellung des Gesichts, der Fussknöchel oder anderer Körperregionen
·Herzklopfen
·Sehr starke Erschöpfung
·Kurzatmigkeit
Dies sind Anzeichen einer schweren allergischen Reaktion.
Informieren Sie unverzüglich Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin, wenn bei Ihnen während der Einnahme eines der folgenden Anzeichen für den Verlust von zu viel Körperflüssigkeit (Dehydratation) auftritt:
·Erbrechen
·Schwindel
·Urinieren weniger als üblich
·Kopfschmerzen
Informieren Sie auch unverzüglich Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin, wenn Sie starke Magen- oder Bauchschmerzen haben.
In seltenen Fällen können bei der Anwendung von Abführmitteln schwerwiegende Herzrhythmusstörungen auftreten (d.h. das Gefühl, dass das Herz pocht, flattert oder unregelmässig schlägt, oft nur wenige Sekunden oder möglicherweise auch mehrere Minuten lang), insbesondere bei Patienten mit Herzkrankheit oder Störungen des Salzhaushalts.
Andere Nebenwirkungen nach Häufigkeit
Häufige Nebenwirkungen:
Erbrechen, Übelkeit, Austrocknung
Gelegentliche Nebenwirkungen:
Abdominelle Aufblähung und Bauchschmerzen, Wundsein am After, allergische Reaktion, Kopfschmerzen oder Migräne, Schläfrigkeit, Durst, Erschöpfung, Schwäche, Schüttelfrost, Hitzewallungen, Schmerzen, Herzklopfen, erhöhte Herzfrequenz, vorübergehender Anstieg des Blutdrucks, vorübergehender Anstieg der Leberenzyme, Störung des Salz-(Elektrolyt-)haushalts und erhöhter Blutzuckerspiegel bei Diabetespatienten.
Es kann auch sein, dass Sie sich allgemein unwohl fühlen.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin informieren.
|