Wann darf METRISSA nicht eingenommen werden?Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin wird entscheiden, ob bei Ihnen irgendwelche medizinischen Gründe dafür vorliegen, dass Sie Metrissa nicht einnehmen dürfen.
Metrissa darf nicht eingenommen werden:
·wenn Sie an einem Blutgerinnsel (thromboembolische Erkrankung) in den Venen leiden. Diese können z. B. in den Blutgefässen der Beine (z. B. tiefe Beinvenenthrombose) oder der Lunge (Lungenembolie) auftreten. Siehe auch unter «Wann ist bei der Einnahme von Metrissa Vorsicht geboten?» - «Beeinflussung der Blutgerinnung, Risiko für venöse Gefässerkrankungen»,
·wenn Sie eine schwere Erkrankung der Arterien, inklusive Herz-Kreislauferkrankung, wie z. B. Herzinfakt, Schlaganfall oder Herzerkrankung, die zu einer verringerten Blutzufuhr führt (Angina pectoris), haben oder hatten. Siehe auch unter «Wann ist bei der Einnahme von Metrissa Vorsicht geboten?» - «Beeinflussung der Blutgerinnung, Risiko für venöse Gefässerkrankungen»,
·wenn Sie an Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) leiden und Ihre Gefässe dadurch bereits geschädigt sind,
·wenn Sie eine schwere Lebererkrankung haben oder hatten (und sich die Leberwerte im Blut noch nicht wieder normalisiert haben). Symptome einer Lebererkrankung können z. B. das Gelbwerden der Haut oder Jucken des ganzen Körpers sein.
·wenn Sie eine Lebergeschwulst haben oder hatten (gutartig oder bösartig),
·bei bestehenden oder vorausgegangenen Krebserkrankungen (z. B. der Brust oder der
Gebärmutterschleimhaut), die von Geschlechtshormonen beeinflusst werden,
·bei Blutungen aus der Scheide, deren Ursache nicht abgeklärt ist,
·wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegenüber Dienogest oder einem der Hilfsstoffe von Metrissa sind.
Wenn während der Einnahme von Metrissa eine der oben genannten Erkrankungen oder Umstände das erste Mal auftritt, müssen Sie Metrissa absetzen und Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin informieren.
|