Wann ist bei der Einnahme von RADICAVA Vorsicht geboten?Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, bevor Sie RADICAVA einnehmen,
·wenn Sie zu Überempfindlichkeit (allergischen Reaktionen) neigen (zum Beispiel Hautausschlag oder Hautrötung)
·wenn bei Ihnen schon einmal eine Anaphylaxie aufgetreten ist (eine schwere allergische Reaktion, die Symptome wie Juckreiz oder Quaddeln, niedriger Blutdruck oder Kurzatmigkeit verursachen kann).
Wenn bei Ihnen jegliche Anzeichen oder Symptome einer Anaphylaxie auftreten, begeben Sie sich unverzüglich in ärztliche Behandlung.
Der Nutzen von Edaravone bei Patienten mit fortgeschrittener Erkrankung ist bisher nicht nachgewiesen. Wenn die Erkrankung bei Ihnen bereits fortgeschritten ist, wird nicht dazu geraten, eine Behandlung mit Edaravone zu beginnen.
Wenn Sie Edaravone anwenden, sollte Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin regelmässig überprüfen, ob diese Therapie weiterhin von Nutzen für Sie ist.
Bei Patienten, die sich einer Nierenersatztherapie unterziehen, sollte RADICAVA nicht angewendet werden.
Bei Patienten im Alter ab 75 Jahren sollte RADICAVA nur mit besonderer Vorsicht angewendet werden, da Edaravone in dieser Altersgruppe bisher nicht untersucht wurde.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sollte RADICAVA nicht angewendet werden.
Dieses Arzneimittel hat keinen Einfluss auf die Fähigkeit, am Strassenverkehr teilzunehmen oder Maschinen zu bedienen.
RADICAVA enthält Natriumhydrogensulfit (E222).
Das Arzneimittel kann in seltenen Fällen schwere Überempfindlichkeitsreaktionen und Bronchialkrämpfe (Bronchospasmen) hervorrufen. Hiervon sind mit erhöhter Häufigkeit Menschen mit Asthma betroffen.
RADICAVA enthält 1.1 mg Natrium pro 5 ml und somit weniger als 1 mmol Natrium (23 mg) pro 5 ml, d.h. es ist nahezu «natriumfrei».
Dieses Arzneimittel enthält 2 g Sorbitol pro 5-ml-Dosiseinheit, entsprechend 400 mg/ml.
Sorbitol ist eine Quelle für Fructose. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin bevor Sie dieses Arzneimittel erhalten oder einnehmen, wenn Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie eine Unverträglichkeit gegenüber einigen Zuckern haben oder wenn bei Ihnen eine hereditäre Fructoseintoleranz (HFI) - eine seltene angeborene Erkrankung, bei der eine Person Fructose nicht abbauen kann - festgestellt wurde.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie
·an anderen Krankheiten leiden,
·Allergien haben oder
·andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden.
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