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Patienteninformation Vitamin A «Blache» Bausch & Lomb Swiss AG Vitamin A «Blache»Was ist Vitamin A «Blache» Augensalbe und wann wird es angewendet?Vitamin A «Blache» Augensalbe darf nur auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin zur Behandlung von bestimmten Verletzungen und Erkrankungen der Bindehaut oder der Hornhaut angewendet werden. Das Vitamin A fördert deren Heilung. Was sollte dazu beachtet werden?Dieses Arzneimittel wurde Ihnen zur Behandlung Ihrer gegenwärtigen Augenbeschwerden von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin verordnet. Verwenden Sie es nicht für die Behandlung anderer Erkrankungen oder von Drittpersonen. Wann darf Vitamin A «Blache» Augensalbe nicht angewendet werden?Bei einer bekannten oder vermuteten Überempfindlichkeit (Allergie) auf einen Inhaltsstoff dieser Augensalbe. Darf Vitamin A «Blache» Augensalbe während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?Während der Schwangerschaft und Stillzeit soll das Arzneimittel Vitamin A «Blache» nicht angewendet werden. Wie verwenden Sie Vitamin A «Blache» Augensalbe?Erwachsene: Im Allgemeinen wird ein Salbenstrang von 3–5 mm, 2 bis 4-mal täglich in den Bindehautsack des betroffenen Auges gegeben. Vitamin A «Blache» kann auch unter einem Augenverband angewendet werden. Tube nach Gebrauch sofort fest verschliessen. Welche Nebenwirkungen kann Vitamin A «Blache» Augensalbe haben?Folgende Nebenwirkungen können bei der Anwendung von Vitamin A «Blache» Augensalbe auftreten: Sofort nach der Anwendung kann eine kurzdauernde Sehstörung (verschwommenes Bild) auftreten. Wirkstoffe in Augenpräparaten können in den Blutkreislauf gelangen. Nebenwirkungen sind deshalb auch im Körper möglich. Was ist ferner zu beachten?Um die Sterilität der Augensalbe zu erhalten, Tubenspitze weder mit den Händen noch mit dem Auge berühren. Tube nach Gebrauch sofort fest verschliessen. Wo erhalten Sie Vitamin A «Blache» Augensalbe? Welche Packungen sind erhältlich?In Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung. Zulassungsnummer22398 (Swissmedic). ZulassungsinhaberinBausch & Lomb Swiss AG, 6301 Zug. Diese Packungsbeilage wurde im April 2009 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.BL_PI_DE_20090422 |