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Patienteninformation Blattgrün 1001® Biomed AG Blattgrün 1001®Was ist 1001 Blattgrün Tabletten/Dragées und wann wird es angewendet?Blattgrün (Chlorophyll) ist ein natürliches Deodorant und wirkt von innen. Das in 1001 Blattgrün enthaltene Chlorophyllin ist das Kupfer- und Natriumsalz des Chlorophylls, des grünen Farbstoffes der Blätter. Es wird eingenommen zur Desodorierung bei: Was sollte dazu beachtet werden?Blattgrün wirkt von innen. Die für den Körper notwendige Transpiration (Schwitzen) wird nicht unterbunden. Wann darf 1001 Blattgrün Tabletten/Dragées nicht eingenommen werden?Nicht einnehmen bei bekannter Überempfindlichkeit auf einen der Inhaltsstoffe. Darf 1001 Blattgrün Tabletten/Dragées während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?Auf Grund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt, Apotheker oder Drogisten resp. die Ärztin, Apothekerin oder Drogistin um Rat fragen. Wie verwenden Sie 1001 Blattgrün Tabletten/Dragées?Täglich 1-3 Tabletten/Dragées mit Wasser unzerkaut einnehmen. Nach Genuss scharf riechender Speisen oder starkem Rauchen können zusätzlich max. 3 Tabletten/Dragées eingenommen werden. Welche Nebenwirkungen kann 1001 Blattgrün Tabletten/Dragées haben?Für 1001 Blattgrün sind bisher bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine Nebenwirkungen beobachtet worden. Falls Sie dennoch Nebenwirkungen beobachten, informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Was ist ferner zu beachten?Bei Raumtemperatur (15-25 °C) und ausser Reichweite von Kindern aufbewahren. Wo erhalten Sie 1001 Blattgrün Tabletten/Dragées? Welche Packungen sind erhältlich?In Apotheken oder Drogerien ohne ärztliche Verschreibung. Zulassungsnummer17981, 26293 (Swissmedic). ZulassungsinhaberinBiomed AG, 8600 Dübendorf. Diese Packungsbeilage wurde im Februar 2006 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft. |