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Patienteninformation Mediaven, Mediaven forte Drossapharm AG Mediaven, Mediaven forteWas ist Mediaven, Mediaven forte und wann wird es angewendet?Mediaven, Mediaven forte erhöht den Venentonus, wodurch der venöse Rückstrom zum Herz verbessert wird. Mediaven, Mediaven forte vermindert die Aktivität von bestimmten Substanzen im Organismus, die zur Entwicklung von Varizen beitragen. Was sollte dazu beachtet werden?Wenn der Arzt bzw. Ihre Ärztin Ihnen Gymnastik empfohlen oder das Tragen von Stützstrümpfen oder Wickeln der Beine verordnet hat, kann Mediaven, Mediaven forte diese Massnahmen unterstützen, aber nicht ersetzen. Wann darf Mediaven, Mediaven forte nicht angewendet werden?Bei Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem der Hilfsstoffe gemäss Zusammensetzung. Darf Mediaven, Mediaven forte während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?Wenn Sie schwanger sind oder Ihr Kind stillen, sollten Sie vorsichtshalber auf die Einnahme von Arzneimitteln verzichten. Mediaven, Mediaven forte darf in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft sowie in der Stillzeit nicht verwendet werden. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin wird darüber entscheiden, ob Sie Mediaven vom 4. Monat der Schwangerschaft an einnehmen dürfen. Wie verwenden Sie Mediaven, Mediaven forte?Erwachsene: 1 Filmtablette Mediaven (10 mg) 3-mal täglich oder 1 Filmtablette Mediaven forte (30 mg) 1-mal täglich während eines Monats oder länger. Welche Nebenwirkungen kann Mediaven, Mediaven forte haben?Folgende Nebenwirkungen können bei der Einnahme von Mediaven, Mediaven forte auftreten: Was ist ferner zu beachten?Das Arzneimittel ist vor Kindern sicher aufzubewahren. Es darf nur bis zu dem auf der Packung mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden. Was ist in Mediaven, Mediaven forte enthalten?1 Filmtablette Mediaven enthält: Wo erhalten Sie Mediaven, Mediaven forte? Welche Packungen sind erhältlich?In Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung. Zulassungsnummer37‘979 (Swissmedic). ZulassungsinhaberinDrossapharm AG, 4002 Basel. Diese Packungsbeilage wurde im Juli 2017 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft. |