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Patienteninformation Similasan Schnupfen, Globuli Similasan AG Similasan Schnupfen, GlobuliWann wird SIMILASAN Schnupfen angewendet?Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild kann SIMILASAN Schnupfen bei Trockenem oder fliessendem Schnupfen, oft mit Druck in der Stirne oder in den Kieferhöhlen; Schnupfen mit Krustenbildung in der Nase; Heuschnupfen mit Stirnkopfschmerz; Trockenen Reizzuständen der Nase angewendet werden. Was sollte dazu beachtet werden?Wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin andere Arzneimittel verordnet hat, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, ob SIMILASAN Schnupfen gleichzeitig eingenommen werden darf. Wann darf SIMILASAN Schnupfen nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?Nicht für Neugeborene unter 28 Tagen geeignet. Darf SIMILASAN Schnupfen während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. die Ärztin, Apothekerin oder Drogistin um Rat fragen. Wie verwenden Sie SIMILASAN Schnupfen?Falls vom Arzt bzw. von der Ärztin nicht anders verschrieben: Welche Nebenwirkungen kann SIMILASAN Schnupfen haben?Bei Einnahme von homöopathischen Arzneimitteln können sich die Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). Bei andauernder Verschlechterung setzen Sie SIMILASAN Schnupfen ab und informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten oder Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin Was ist ferner zu beachten?Haltbarkeit Was ist in SIMILASAN Schnupfen enthalten?In 1g Globuli sind verarbeitet: Wo erhalten Sie SIMILASAN Schnupfen? Welche Packungen sind erhältlich?In Apotheken und Drogerien, ohne ärztliche Verschreibung. Zulassungsnummer50892 (Swissmedic) ZulassungsinhaberinSimilasan AG, CH-8916 Jonen Diese Packungsbeilage wurde im Oktober 2023 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft. |