Ausdruck von http://www.oddb.org |
Patienteninformation Hova® Filmtabletten Gebro Pharma AG Hova® FilmtablettenWas ist Hova und wann wird es angewendet?Hova ist eine Kombination von Extrakten aus Baldrian und Hopfen, denen beruhigende, spannungslösende und z.T. auch krampflösende Eigenschaften zugeschrieben werden. Was sollte dazu beachtet werden?Bei Anhalten der Beschwerden über einen Monat soll ärztliche Hilfe beansprucht werden. Wann darf Hova nicht eingenommen werden?Hova darf bei Überempfindlichkeit auf einen der Inhaltsstoffe nicht angewendet werden (siehe Zusammensetzung). Darf Hova während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?Auf Grund der bisherigen Erfahrung ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt, den Apotheker oder Drogisten bzw. die Ärztin, die Apothekerin oder Drogistin um Rat fragen. Wie verwenden Sie Hova?Erwachsene und Jugendliche: Welche Nebenwirkungen kann Hova haben?Selten allergische Reaktionen (Hautjucken, Hautausschläge). In diesem Fall ist ein Arzt zu konsultieren! Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin informieren. Was ist ferner zu beachten?Bei Raumtemperatur (15-25 °C) und vor Licht und Feuchtigkeit geschützt aufbewahren. Was ist in Hova enthalten?1 Filmtablette enthält: Trockenextrakte aus Baldrianwurzel (4-7:1) Auszugsmittel Ethanol 70% (v/v) 200 mg, Hopfenzapfen (4-8:1) Auszugsmittel Methanol 40% (v/v) 45,5 mg; Farbstoffe: Chinolingelb (E 104), Indigotin (E 132). Dieses Präparat enthält zusätzliche Hilfsstoffe. Wo erhalten Sie Hova? Welche Packungen sind erhältlich?Hova erhalten Sie in Apotheken und Drogerien ohne ärztliche Verschreibung. Zulassungsnummer51838 (Swissmedic) ZulassungsinhaberinGebro Pharma AG, 4410 Liestal Diese Packungsbeilage wurde im Dezember 2006 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft. |