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Patienteninformation Ceres Viscum Urtinktur, Tropfen zum Einnehmen Ceres Heilmittel AG Ceres Viscum Urtinktur, Tropfen zum EinnehmenWann wird Ceres Viscum Urtinktur angewendet?Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild wird Ceres Viscum Urtinktur individuell, d.h., auf die Bedürfnisse des jeweiligen Patienten bzw. der jeweiligen Patientin abgestimmt, angewendet. Eine Angabe, bei welchen Krankheiten und Beschwerden das vorliegende Arzneimittel angewendet werden kann, ist daher nicht möglich. Die Anwendung dieses Arzneimittels beruht ausschliesslich auf den Prinzipien einer homöopathischen Therapierichtung. Was sollte dazu beachtet werden?Wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin andere Arzneimittel verordnet hat, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, ob Ceres Viscum Urtinktur gleichzeitig eingenommen werden darf. Wann darf Ceres Viscum Urtinktur nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen / angewendet werden?Ceres Viscum Urtinktur darf bei einer bekannten Allergie gegen Misteln nicht eingenommen werden. Darf Ceres Viscum Urtinktur während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen / angewendet werden?Ceres Viscum Urtinktur darf bei Schwangerschaft und während der Stillzeit nicht eingenommen werden. Wie verwenden Sie Ceres Viscum Urtinktur?Dosierung für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren: Falls vom Arzt bzw. von der Ärztin nicht anders verschrieben 3 x täglich 1 – 3 Tropfen einnehmen. Die Tropfen werden am besten in etwas Wasser eingenommen und gut eingespeichelt. Welche Nebenwirkungen kann Ceres Viscum Urtinktur haben?Bei der Einnahme von Mistelpräparaten kann aufgrund des Wirkstoffes Viscum album Ø (Mistel-Urtinktur) eine allergische Reaktion auftreten. Was ist ferner zu beachten?Haltbarkeit Was ist in Ceres Viscum Urtinktur enthalten?1 ml Flüssigkeit (35 Tropfen) enthält: Wo erhalten Sie Ceres Viscum Urtinktur? Welche Packungen sind erhältlich?In Apotheken und Drogerien, ohne ärztliche Verschreibung. Zulassungsnummer59704 (Swissmedic) ZulassungsinhaberinCeres Heilmittel AG Diese Packungsbeilage wurde im Juni 2023 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft. |