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Patienteninformation Neuroendocrine/Neuroendokrine Sérocytol® Sérolab, société anonyme Neuroendocrine/Neuroendokrine Sérocytol®Wann wird Neuroendokrine Sérocytol angewendet?Neuroendokrine Sérocytol wird traditionsgemäss zur unterstützenden Behandlung bei funktionellen Störungen oder Probleme des neuroendokrines Systems auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin angewendet. Wann darf Neuroendokrine Sérocytol nicht angewendet werden?Neuroendokrine Sérocytol darf nicht angewendet werden, wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegenüber dem Wirkstoff oder einem anderen Bestandteil von Neuroendokrine Sérocytol sind. Darf Neuroendokrine Sérocytol während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen / angewendet werden?Auf Grund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten den Arzt oder den Apotheker bzw. die Ärztin oder die Apothekerin um Rat fragen. Wie verwenden Sie Neuroendokrine Sérocytol?Erwachsene: befolgen Sie bitte Ihre Verordnung. Im Allgemeinen ein Suppositorium alle zwei bis drei Tage, am Abend beim Zubettgehen über 2-3 Monate anzuwenden. Eine Kombination mit anderen Sérocytol erfolgt gemäss den Anordnungen des Arztes oder der Ärztin. Welche Nebenwirkungen kann Neuroendokrine Sérocytol haben?Die Anwendung von Neuroendokrine Sérocytol kann folgenden Nebenwirkungen verursachen: Was ist ferner zu beachten?Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «Exp» bezeichneten Datum verwendet werden. Lagerungshinweis: im Kühlschrank (2°C - 8°C) vor Licht und für Kindern unerreichbar lagern. Nicht einfrieren. Wo erhalten Sie Neuroendokrine Sérocytol? Welche Packungen sind erhältlich?In Apotheken, nur gegen ärztliche Verschreibung. HerstellerinSEROLAB sa, Remaufens, Schweiz. Zulassungsnummer60026 (Swissmedic) ZulassungsinhaberinSEROLAB sa, Remaufens, Schweiz. Diese Packungsbeilage wurde im April 2010 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft. |