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A.Vogel Menosan® Salvia
A.Vogel AG

A.Vogel Menosan® Salvia

Was sollte dazu beachtet werden?

Sollten sich die Beschwerden verschlimmern, besprechen Sie dies mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. mit Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
 

Darf A.Vogel Menosan Salvia während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?

Während der Schwangerschaft und in der Stillzeit sollten Sie auf die Anwendung von A.Vogel Menosan Salvia verzichten oder sich an Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin wenden.
 

Wie verwenden Sie A.Vogel Menosan Salvia?

Erwachsene: 1 mal täglich 1 Tablette mit etwas Flüssigkeit einnehmen. Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt bzw. von der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. mit Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
 

Welche Nebenwirkungen kann A.Vogel Menosan Salvia haben?

Für A.Vogel Menosan Salvia sind bisher folgende Nebenwirkungen beschrieben worden: Durchfall und Bauchschmerzen. Bei einer Überdosierung können epileptische Krämpfe auftreten. Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin informieren.
 

Was ist ferner zu beachten?

A.Vogel Menosan Salvia für Kinder unerreichbar aufbewahren und bei Raumtemperatur (15-25° C) lagern. Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden. Nicht aufgebrauchte oder verfallene Packungen sollen an Ihren Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Apothekerin oder Drogistin zur Entsorgung zurückgebracht werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker oder Drogist bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
 

Wo erhalten Sie A.Vogel Menosan Salvia? Welche Packungen sind erhältlich?

In Apotheken und Drogerien, ohne ärztliche Verschreibung, in Packungen zu 30 und 90 Tabletten.
 

Zulassungsnummer

61664 ( Swissmedic )
 

Zulassungsinhaberin

Bioforce AG, CH- 9325 Roggwil
 

Diese Packungsbeilage wurde im November 2011 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.