Ausdruck von http://www.oddb.org |
Patienteninformation HEIDAK Schlafstörungen, Spray Heidak AG HEIDAK Schlafstörungen, SprayWann wird HEIDAK Schlafstörungen angewendet?Gemäss dem Therapieprinzip der Spagyrik kann «HEIDAK Schlafstörungen» bei Ein- und Durchschlafstörungen angewendet werden. Was sollte dazu beachtet werden?Wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin andere Arzneimittel verschrieben hat, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, ob HEIDAK Schlafstörungen gleichzeitig angewendet werden darf. Wann darf HEIDAK Schlafstörungen nicht oder nur mit Vorsicht angewendet werden?Bis heute sind keine Anwendungseinschränkungen bekannt. Bei bestimmungsgemässem Gebrauch sind keine besonderen Vorsichtsmassnahmen notwendig. Darf HEIDAK Schlafstörungen während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. die Ärztin, Apothekerin oder Drogistin um Rat fragen. Wie verwenden Sie HEIDAK Schlafstörungen?Für HEIDAK Schlafstörungen wird folgende Dosierung empfohlen: Welche Nebenwirkungen kann HEIDAK Schlafstörungen haben?Bei Einnahme von spagyrischen Arzneimitteln können sich die Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). Bei andauernder Verschlechterung setzen Sie HEIDAK Schlafstörungen ab und informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Was ist ferner zu beachten?HEIDAK Schlafstörungen ist bei Raumtemperatur (15 - 25°C) und ausser Reichweite von Kindern aufzubewahren. Wo erhalten Sie HEIDAK Schlafstörungen? Welche Packungen sind erhältlich?In Apotheken und Drogerien, ohne ärztliche Verschreibung. Zulassungsnummer65640 (Swissmedic) ZulassungsinhaberinHEIDAK AG, CH-6020 Emmenbrücke Diese Packungsbeilage wurde im Dezember 2018 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft. |