|
Home - Fachinformation zu Meronem 500 mg - Änderungen - 05.06.2025 | |
22 Änderungen an Fachinfo Meronem 500 mg |
-Meropenemum ut Meropenemum trihydricum.
- +Meropenemum (ut Meropenemum trihydricum).
-Natrii carbonas anhydricus.
- +Natrii carbonas.
- +Jede Durchstechflasche zu 500 mg enthält 104 mg Natriumcarbonat, entsprechend 45.1 mg (1.96 mmol) Natrium.
- +Jede Durchstechflasche zu 1 g enthält 208 mg Natriumcarbonat, entsprechend 90.2 mg (3.92 mmol) Natrium.
-Normaldosierung Erwachsene
- +Übliche Dosierung für Erwachsene
-Dosierung von Meronem i.v. bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion
- +Patienten mit Nierenfunktionsstörungen
-Dosierung von Meronem i.v. bei Patienten mit eingeschränkter Leberfunktion
- +Patienten mit Leberfunktionsstörungen
-Dosierung von Meronem i.v. im Alter
- +Ältere Patienten
-Dosierung von Meronem i.v. bei Kindern
- +Pädiatrische Population
- +Hilfsstoffe von besonderem Interesse
- +Meronem i.v. enthält Natrium.
- +Meronem i.v. 500 mg: Dieses Arzneimittel enthält 45.1 mg Natrium pro 500 mg Durchstechflasche, entsprechend 2.25% der von der WHO für einen Erwachsenen empfohlenen maximalen täglichen Natriumaufnahme mit der Nahrung von 2 g.
- +Meronem i.v. 1 g: Dieses Arzneimittel enthält 90.2 mg Natrium pro 1 g Durchstechflasche, entsprechend 4.5% der von der WHO für einen Erwachsenen empfohlenen maximalen täglichen Natriumaufnahme mit der Nahrung von 2 g.
- +Die maximale tägliche Dosis dieses Arzneimittels entspricht 27.1% der von der WHO empfohlenen maximalen täglichen Natriumaufnahme. Meronem gilt als natriumreich. Dies sollte insbesondere bei Patienten mit natriumarmer Diät berücksichtigt werden.
-Meronem i.v. Ampullen zur Rekonstitution sollen nicht über 30 °C aufbewahrt werden und dürfen nicht gefrieren.
-Ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
- +Meronem i.v. Durchstechflaschen zur Rekonstitution sollen nicht über 30 °C aufbewahrt werden und dürfen nicht gefrieren.
- +Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
-Die Lösungen sollen nicht tiefgefroren werden.
-Die zubereiteten Lösungen sind klar oder blass gelb gefärbt.
- +Die rekonstituierten Lösungen sollen nicht tiefgefroren werden.
- +Die zubereiteten Lösungen sind klar oder blassgelb gefärbt.
-Stechampullen zu 500 mg: 10. [A]
-Stechampullen zu 1 g: 10. [A]
- +Durchstechflaschen zu 500 mg: 10. [A]
- +Durchstechflaschen zu 1 g: 10. [A]
-Mai 2024.
-LLD V012
- +Februar 2025.
- +LLD V014
|
|
|