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Home - Fachinformation zu Meronem 500 mg - Änderungen - 05.06.2025
22 Änderungen an Fachinfo Meronem 500 mg
  • -Meropenemum ut Meropenemum trihydricum.
  • +Meropenemum (ut Meropenemum trihydricum).
  • -Natrii carbonas anhydricus.
  • +Natrii carbonas.
  • +Jede Durchstechflasche zu 500 mg enthält 104 mg Natriumcarbonat, entsprechend 45.1 mg (1.96 mmol) Natrium.
  • +Jede Durchstechflasche zu 1 g enthält 208 mg Natriumcarbonat, entsprechend 90.2 mg (3.92 mmol) Natrium.
  • -Normaldosierung Erwachsene
  • +Übliche Dosierung für Erwachsene
  • -Dosierung von Meronem i.v. bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion
  • +Patienten mit Nierenfunktionsstörungen
  • -Dosierung von Meronem i.v. bei Patienten mit eingeschränkter Leberfunktion
  • +Patienten mit Leberfunktionsstörungen
  • -Dosierung von Meronem i.v. im Alter
  • +Ältere Patienten
  • -Dosierung von Meronem i.v. bei Kindern
  • +Pädiatrische Population
  • +Hilfsstoffe von besonderem Interesse
  • +Meronem i.v. enthält Natrium.
  • +Meronem i.v. 500 mg: Dieses Arzneimittel enthält 45.1 mg Natrium pro 500 mg Durchstechflasche, entsprechend 2.25% der von der WHO für einen Erwachsenen empfohlenen maximalen täglichen Natriumaufnahme mit der Nahrung von 2 g.
  • +Meronem i.v. 1 g: Dieses Arzneimittel enthält 90.2 mg Natrium pro 1 g Durchstechflasche, entsprechend 4.5% der von der WHO für einen Erwachsenen empfohlenen maximalen täglichen Natriumaufnahme mit der Nahrung von 2 g.
  • +Die maximale tägliche Dosis dieses Arzneimittels entspricht 27.1% der von der WHO empfohlenen maximalen täglichen Natriumaufnahme. Meronem gilt als natriumreich. Dies sollte insbesondere bei Patienten mit natriumarmer Diät berücksichtigt werden.
  • -Meronem i.v. Ampullen zur Rekonstitution sollen nicht über 30 °C aufbewahrt werden und dürfen nicht gefrieren.
  • -Ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
  • +Meronem i.v. Durchstechflaschen zur Rekonstitution sollen nicht über 30 °C aufbewahrt werden und dürfen nicht gefrieren.
  • +Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
  • -Die Lösungen sollen nicht tiefgefroren werden.
  • -Die zubereiteten Lösungen sind klar oder blass gelb gefärbt.
  • +Die rekonstituierten Lösungen sollen nicht tiefgefroren werden.
  • +Die zubereiteten Lösungen sind klar oder blassgelb gefärbt.
  • -Stechampullen zu 500 mg: 10. [A]
  • -Stechampullen zu 1 g: 10. [A]
  • +Durchstechflaschen zu 500 mg: 10. [A]
  • +Durchstechflaschen zu 1 g: 10. [A]
  • -Mai 2024.
  • -LLD V012
  • +Februar 2025.
  • +LLD V014
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