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Home - Fachinformation zu Inflectra 100 mg - Änderungen - 12.12.2018
3 Änderungen an Fachinfo Inflectra 100 mg
  • +Vor Rekonstitution kann Inflectra einmalig über einen Zeitraum von maximal 6 Monaten bei Temperaturen bis zu 25 °C gelagert werden, jedoch nicht über das ursprüngliche Verfalldatum hinaus. Das neue Verfalldatum muss auf der Faltschachtel vermerkt werden. Nach Entnahme aus der gekühlten Lagerung darf Inflectra nicht erneut gekühlt gelagert werden.
  • +Für Lagerungsbedingungen bis zu 25 °C vor Rekonstitution des Arzneimittels siehe «Haltbarkeit».
  • +Für Lagerungsbedingungen nach Rekonstitution des Arzneimittels siehe «Haltbarkeit».
  • -Februar 2018.
  • -LLD V005
  • +November 2018.
  • +LLD V006
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