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Home - Fachinformation zu Xevudy - Änderungen - 25.03.2024 | |
2 Änderungen an Fachinfo Xevudy |
-Befristete Zulassung
-Aufgrund einer zum Zeitpunkt der Begutachtung des Zulassungsgesuches unvollständigen klinischen Datenlage, wird das Arzneimittel Xevudy befristet zugelassen (Art. 9a Heilmittelgesetz). Die befristete Zulassung ist zwingend an die zeitgerechte Erfüllung von Auflagen gebunden. Nach deren Erfüllung kann die befristete Zulassung in eine ordentliche Zulassung überführt werden.
-August 2023
- +März 2024
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