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Home - Patienteninformation zu Aldactone 100 mg - Änderungen - 17.10.2025
6 Änderungen an Patinfo Aldactone 100 mg
  • -Aldactone kann die Wirkung anderer Arzneimittel, die die Harnausscheidung stimulieren (Diuretika), verstärken, und die Verstoffwechselung von Arzneimitteln, die Digoxin enthalten, verlängern. Zudem kann Aldactone die Ausscheidung von Lithiumsalzen vermindern, wenn die Einnahme gleichzeitig mit einer Lithiumtherapie erfolgt. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin wird deshalb die Dosierung anpassen. Bei Kombination mit bestimmten Schmerzmitteln (z.B. Aspirin) kann es zu einer Erhöhung der Kaliumspiegel im Blut kommen. Informieren Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin wenn Sie gleichzeitig Schmerzmittel einnehmen. Während der Behandlung mit Aldactone soll auf Alkoholgenuss weitgehendst verzichtet werden.
  • +Aldactone kann die Wirkung anderer Arzneimittel, die die Harnausscheidung stimulieren (Diuretika), verstärken, und die Verstoffwechselung von Arzneimitteln, die Digoxin enthalten, verlängern. Zudem kann Aldactone die Ausscheidung von Lithiumsalzen vermindern, wenn die Einnahme gleichzeitig mit einer Lithiumtherapie erfolgt. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin wird deshalb die Dosierung anpassen. Bei Kombination mit bestimmten Schmerzmitteln (z.B. Aspirin) kann es zu einer Erhöhung der Kaliumspiegel im Blut kommen. Aldactone kann die Wirkung von Mitotan (zur Behandlung von Nebennierenkrebs) verringern und sollte nicht gleichzeitig mit Mitotan angewendet werden. Informieren Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin, wenn Sie gleichzeitig eines der erwähnten Arzneimittel einnehmen.
  • +Während der Behandlung mit Aldactone soll auf Alkoholgenuss weitgehendst verzichtet werden.
  • +Entsorgungshinweis
  • +Entsorgen Sie keine Arzneimittel in das Abwasser oder den Hausmüll. Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Arzneimittel aus Haushalten können in Apotheken oder Sammelstellen abgegeben werden. Diese Massnahmen tragen zum Schutz der Umwelt bei.
  • +
  • -Diese Packungsbeilage wurde im November 2024 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
  • -PIL V014
  • +Diese Packungsbeilage wurde im August 2025 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
  • +PIL V015
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