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Home - Patienteninformation zu Keppur - Änderungen - 01.11.2019
16 Änderungen an Patinfo Keppur
  • -Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
  • +Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie:
  • -Es liegen keine klinischen Daten mit Anwendung von Keppur bei Schwangeren vor. Es liegen keine hinreichenden tierexperimentellen Studien zur Auswirkung auf Schwangerschaft, Embryonalentwicklung, Entwicklung des Föten und die postnatale Entwicklung vor. Das potentielle Risiko für den Menschen ist nicht bekannt. Es ist nicht bekannt, ob die Substanzen in die Muttermilch übergehen.
  • +Es liegen keine klinischen Daten mit Anwendung von Keppur bei Schwangeren vor. Es liegen keine hinreichenden tierexperimentellen Studien zur Auswirkung auf Schwangerschaft, Embryonalentwicklung, Entwicklung des Fötus und die postnatale Entwicklung vor. Das potentielle Risiko für den Menschen ist nicht bekannt. Es ist nicht bekannt, ob die Substanzen in die Muttermilch übergehen.
  • -Wenn vom Arzt nicht anders verordnet, 2-3mal täglich einen ca. 5 cm langen Salben- bzw. Gelstrang von Keppur auf die erkrankten Stellen auftragen und leicht einreiben. Bei den Beinen Massagerichtung von unten nach oben.
  • +Wenn vom Arzt nicht anders verordnet, 2 bis 3mal täglich einen ca. 5 cm langen Salben- bzw. Gelstrang von Keppur auf die erkrankten Stellen auftragen und leicht einreiben. Bei den Beinen Massagerichtung von unten nach oben.
  • -Spezielle Dosierungsanweisungen
  • +Spezielle Dosierungsanweisungen:
  • -Hilfsstoffe: Aromatica, Konservierungsmittel: Imidazolidinylharnstoff sowie weitere Hilfsstoffe.
  • +Hilfsstoffe: Aromatica sowie weitere Hilfsstoffe.
  • -47122 (Swissmedic)
  • -43996 (Swissmedic)
  • +47122 (Swissmedic)
  • +43996 (Swissmedic)
  • -Drossapharm AG, 4002 Basel
  • -Diese Packungsbeilage wurde im Februar 2014 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
  • +Drossapharm AG, Basel
  • +Diese Packungsbeilage wurde im Februar 2019 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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