20 Änderungen an Patinfo Iberogast Classic |
-Magenbeschwerden, die sich als Schmerz oder Druckschmerz äussern oder mit einem allgemeinen Krankheitsgefühl verbunden sind, bedürfen der ärztlichen Abklärung.
- +Magenbeschwerden, die sich als Schmerz oder Druckschmerz äussern oder mit einem allgemeinen Krankheitsgefühl verbunden sind, bedürfen der ärztlichen Abklärung.
- +Unter der Anwendung von Schöllkraut (Chelidonium)-Präparaten wurden in sehr seltenen Fällen Leberschädigungen beobachtet (siehe Abschnitt «Welche Nebenwirkungen kann Iberogast haben?»).
- +Wenn bei Ihnen eine Lebererkrankung vorliegt oder dies früher einmal der Fall war oder wenn Sie mit anderen Arzneimitteln/Wirkstoffen behandelt werden, welche die Leber beeinträchtigen können, sollten Sie vor Einnahme dieses Arzneimittels Ihren Arzt befragen.
- +Achten Sie auf Anzeichen und Symptome, die auf eine Störung der Leberfunktion hinweisen können.
- +Wenn Sie eines der folgenden Anzeichen und Symptome bemerken, müssen Sie die Behandlung absetzen und sich an Ihren Arzt wenden, da diese möglicherweise auf eine Leberfunktionsstörung hindeuten: Appetitverlust, ungewöhnliche Müdigkeit (insbesondere zusammen mit den nachfolgend genannten Symptomen), Schmerzen im rechten Oberbauch, Gelbfärbung der Haut/des Augenweisses, ungewöhnlich dunkler Urin, heller Stuhl.
-Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen!
- +Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten, bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen!
-Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt.
-Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt oder den Apotheker bzw. die Ärztin oder die Apothekerin um Rat fragen.
- +Iberogast darf von Schwangeren und Stillenden nicht eingenommen werden.
-Soweit nicht anders verschrieben, nehmen Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren 3-mal täglich 20 Tropfen Iberogast vor oder zu den Mahlzeiten in etwas Flüssigkeit (empfehlenswert ist warmes Wasser) ein. Die Flasche muss beim Tropfen schräg gehalten werden.
- +Soweit nicht anders verschrieben, nehmen Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren 3-mal täglich 20 Tropfen Iberogast vor oder zu den Mahlzeiten in etwas Flüssigkeit (empfehlenswert ist warmes Wasser) ein. Die Flasche muss beim Tropfen schräg gehalten werden.
-Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt bzw. von der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.
- +Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt bzw. von der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. mit Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
-Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin informieren.
- +Einzelfälle von Leberschädigungen, akutem Leberversagen, Leberentzündung (Hepatitis) und nachteiligen Wirkungen auf die Leberfunktion wurden berichtet (siehe Abschnitt «Wann darf Iberogast nicht oder nur mit Vorsicht angewendet werden?»).
- +Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin informieren.
-Bei Raumtemperatur (15-25 °C) lagern.
-Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.
- +Bei Raumtemperatur (15 - 25 °C) lagern.
- +Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker oder Drogist bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.
-In Apotheken ohne ärztliche Verschreibung.
- +In Apotheken oder Drogerien ohne ärztliche Verschreibung.
-Diese Packungsbeilage wurde im Juni 2016 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
- +Diese Packungsbeilage wurde im Juli 2019 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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