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-·Alkoholvergiftung, akutem, übermässigem Alkoholkonsum oder Alkoholismus;
-·Schwangerschaft, Stillzeit (siehe auch unter «Darf Metformin Helvepharm während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?»).
- +·Alkoholvergiftung, akutem, übermässigem Alkoholkonsum oder Alkoholismus.
-Metformin Helvepharm soll während einer Schwangerschaft grundsätzlich nicht eingenommen werden. Während der Schwangerschaft wird zur Behandlung des Diabetes Insulin verordnet. Falls Sie während der Behandlung mit diesem Arzneimittel schwanger werden, ist auf Insulin umzustellen. Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder an Ihre Ärztin, wenn Sie schwanger sind oder schwanger werden möchten; er bzw. sie wird Sie zur weiteren Behandlung des Diabetes beraten.
-Weil nicht bekannt ist, ob Metformin Helvepharm in die Muttermilch übergeht, soll das Arzneimittel auch während der Stillzeit nicht eingenommen werden.
- +Metformin Helvepharm sollte in der Schwangerschaft nicht angewendet werden. Während der Schwangerschaft wird zur Behandlung des Diabetes in der Regel Insulin verordnet. Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder an Ihre Ärztin, wenn Sie schwanger sind, wenn Sie glauben schwanger zu sein oder schwanger werden möchten; er bzw. sie wird Sie zur weiteren Behandlung des Diabetes beraten. Während der Schwangerschaft dürfen Sie Metformin Helvepharm nur mit ausdrücklicher Genehmigung Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin einnehmen. Da Metformin Helvepharm in die Muttermilch übergeht, sollten Sie Metformin Helvepharm nicht einnehmen, wenn Sie die Absicht haben, Ihr Kind zu stillen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin; er bzw. sie wird Sie zur weiteren Behandlung des Diabetes beraten.
-Metformin Helvepharm erhalten Sie in Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung.
-Es sind folgende Packungen erhältlich:
- +Metformin Helvepharm erhalten Sie in Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung. Es sind folgende Packungen erhältlich:
-Diese Packungsbeilage wurde im Dezember 2016 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
- +Diese Packungsbeilage wurde im August 2017 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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