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Home - Patienteninformation zu Latano-Vision - Änderungen - 05.04.2018 | |
10 Änderungen an Patinfo Latano-Vision |
-Wann darf Latano-Vision nicht angewendet werden?Bei einer bekannten oder vermuteten Überempfindlichkeit (Allergie) auf einen Inhaltsstoff von Latano-Vision.
- +Wann darf Latano-Vision nicht angewendet werden?
- +Bei einer bekannten oder vermuteten Überempfindlichkeit (Allergie) auf einen Inhaltsstoff von Latano-Vision.
-Wie verwenden Sie Latano-Vision?Erwachsene1 Tropfen Latano-Vision 1× täglich in jedes erkrankte Auge eintropfen, vorzugsweise abends.
- +Wie verwenden Sie Latano-Vision?
- +Erwachsene
- +1 Tropfen Latano-Vision 1× täglich in jedes erkrankte Auge eintropfen, vorzugsweise abends.
- +Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- +Latano-Vision Augentropfen können bei Kindern genauso dosiert werden wie bei Erwachsenen. Die Anwendung von Latano-Vision bei Frühgeborenen wurde nicht untersucht. Bei Kindern unter einem Jahr ist Vorsicht geboten, da nur wenig entsprechende Erfahrungen vorliegen.
- +In sehr seltenen Fällen entwickelten Patienten mit ausgeprägten Hornhautdefekten unter der Therapie mit phosphathaltigen Augentropfen Trübungen der Hornhaut durch die Bildung von Kalziumphosphat.
- +Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
- +Unter der Anwendung von Latano-Vision Augentropfen können bei Kindern dieselben Nebenwirkungen auftreten wie bei Erwachsenen.
- +Folgende Nebenwirkungen sind bei Kindern häufiger aufgetreten als bei Erwachsenen: Entzündung des Nasen-und Rachenraums und Fieber.
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-Latano-Vision sollte lichtgeschützt und im Kühlschrank bei 2-8° C aufbewahrt werden. Nach Öffnung der Tropfflasche kann Latano-Vision bei Raumtemperatur (15-25° C) aufbewahrt werden und muss innerhalb 4 Wochen verwendet werden. Allfällige Reste sollten entsorgt werden.
- +Latano-Vision sollte lichtgeschützt und im Kühlschrank bei 2–8° C aufbewahrt werden. Nach Öffnung der Tropfflasche kann Latano-Vision bei Raumtemperatur (15–25° C) aufbewahrt werden und muss innerhalb 4 Wochen verwendet werden. Allfällige Reste sollten entsorgt werden.
-Diese Packungsbeilage wurde im September 2012 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
- +Diese Packungsbeilage wurde im Januar 2014 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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