ch.oddb.org
 
Apotheken | Arzt | Interaktionen | Medikamente | MiGeL | Services | Spital | Zulassungsi.
Limitationen zu Duodopa:

Duodopa
Nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes zur Behandlung der fortgeschrittenen, Levodopa-reaktiven Parkinson-Krankheit (definiert nach den 5-2-1 Kriterien: ≥5 orale Einnahmezeitpunkte von Levodopa pro Tag und/oder ≥2 Stunden pro Tag im Off und/oder ≥1 Stunde mit störenden Dyskinesien) mit schweren motorischen Fluktuationen und Hyper-/Dyskinesie, wenn verfügbare Kombinationen von Antiparkinsonmittel (orales Levodopa, peripherer Decarboxylase-Hemmer und/oder Dopamin-Agonisten) nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen geführt haben.
Zusätzlich ist folgender Punkt zu erfüllen:
- Der Patient/die Patientin ist ungeeignet für eine Tiefe Hirnstimulation (THS), verweigert eine THS oder eine THS hat nicht angeschlagen.
Die Verordnung und die stationäre Einstellung darf ausschliesslich durch einen auf die Behandlung der Parkinson’schen Krankheit erfahrenen Facharzt der Neurologie in einer auf die Behandlung der Parkinson’schen Krankheit.
Die Überwachung der Therapie darf ausschliesslich durch einen in der Behandlung der Parkinson'schen Krankheit erfahrenen Facharzt der Neurologie erfolgen.
Ein Patientensupportprogramm steht allen Duodopa-Patienten zur Verfügung. Das Programm umfasst mindestens die Begleitung der Initiierung im stationären Setting, die Schulung von Patienten, Angehörigen und Pflegepersonen sowie eine Hotline. Wird das Patientensupportprogramm in diesem Rahmen in Anspruch genommen, sind die Kosten dafür von der AbbVie AG zu übernehmen.

2025 ©ywesee GmbH
Einstellungen | Hilfe | FAQ | Anmeldung | Kontakt | Home