Perjeta
Metastasiertes Mammakarzinom
Perjeta wird in Kombination mit Trastuzumab und Docetaxel zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem metastasierendem oder lokal rezidivierendem nicht resezierbarem Brustkrebs vergütet, die noch keine Chemotherapie gegen ihre metastasierte Erkrankung erhalten haben. Nach Absetzen der Chemotherapie (ca. 6 Zyklen Docetaxel) wird Perjeta in Kombination mit Trastuzumab bis zur Progression verabreicht.
Die Zulassungsinhaberin Roche Pharma (Schweiz) AG erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin, für jede bezogene Packung Perjeta einen Betrag von Fr. 627.98 bei metastasiertem Brustkrebs zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Nur nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 19972.01
Perjeta
Neoadjuvante Therapie des Mammakarzinoms
Perjeta wird in Kombination mit Trastuzumab und Docetaxel (und Carboplatin bei 6 neoadjuvanten Zyklen) zur neoadjuvanten Behandlung von Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem, lokal fortgeschrittenem, entzündlichem Brustkrebs oder Brustkrebs im Frühstadium mit hohem Rezidivrisiko (entweder Tumorgrösse > 2 cm Durchmesser oder mit Lymphknotenbefall) im Rahmen eines Therapieplanes für Brustkrebs im Frühstadium vergütet. Die neoadjuvante Behandlung mit Perjeta ist auf maximal 6 Behandlungszyklen limitiert.
Die Zulassungsinhaberin Roche Pharma (Schweiz) AG erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs (Therapiestart) versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin eine einmalige Pauschale auf die Kombination von Perjeta und Trastuzumab von Fr. 6’702.71 pro neoadjuvantem Fall bzw. Patient(in). Die Rückzahlung ist unabhängig von der tatsächlichen Anzahl an neoadjuvant verabreichten Therapiezyklen und kann nicht mit zusätzlichen Rückzahlungen pro Vial kombiniert werden. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Nur nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 19972.02
Perjeta
Adjuvante Therapie des Mammakarzinoms
Perjeta wird in Kombination mit Trastuzumab und Chemotherapie zur adjuvanten Behandlung von Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem Brustkrebs im Frühstadium mit hohem Rezidivrisiko (Lymphknoten-positiv) vergütet. Nur nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes.
Patienten, welche neoadjuvant mit Perjeta und Trastuzumab behandelt wurden, können die Behandlung mit Perjeta und Trastuzumab ohne eine nochmalige Kostengutsprache adjuvant fortsetzen. Die adjuvante Behandlung ist auf 18 Zyklen, unabhängig vom Zeitpunkt der Operation, limitiert. Bei neoadjuvanter Vortherapie mit Perjeta und Trastuzumab, wird adjuvant bis auf insgesamt maximal 18 Zyklen ergänzt (z.B. 4 neoadjuvante Zyklen gefolgt von 14 adjuvanten Zyklen, oder 6 neoadjuvante Zyklen gefolgt von 12 adjuvanten Zyklen).
Die Zulassungsinhaberin Roche Pharma (Schweiz) AG und die Zulassungsinhaberin des Trastuzumab-Präparates erstatten dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin, für jede adjuvant (post-operativ) bezogene Packung Perjeta und Trastuzumab einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Die Roche Pharma (Schweiz) AG gibt dem Krankenversicherer die wirtschaftlichen Preise für Perjeta und Trastuzumab bekannt. Die Anteile der Rückerstattung entsprechen der Differenz der publizierten und der wirtschaftlichen Preise. Eine Vergütung von Perjeta kann nur mit einem Trastuzumab Kombinationspartner erfolgen, dessen Limitation die Kombinationstherapie (Perjeta und Trastuzumab) zur adjuvanten Therapie des Mammakarzinoms explizit aufführt. Bei neoadjuvanter Vortherapie gilt das adjuvante Rückzahlungsschema ab dem 5. bzw. 7. Behandlungszyklus (entspricht dem 6. oder 8. Vial Perjeta, erster Zyklus = 2 Vials Perjeta). Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 19972.03.
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